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... bei der Zusammenarbeit mit Virtuellen Büroassistenten
     
So sichern Sie sich bei der Zusammenarbeit mit VBAs rechtlich ab.

Das Auslagern von lästigen Arbeitsaufgaben an einen VBA kann für Sie von Vorteil sein. Sicherlich bestehen berechtigte Zweifel, wenn Sie noch nie mit einem VBA zusammengearbeitet haben.
In dem folgenden Artikel erfahren Sie daher alles, was es Rechtliches bei der Zusammenarbeit mit einem VBA zu beachten gilt. Von einem gültigen Geschäftsvertrag über eine Vertraulichkeitserklärung bis hin zu den AGB – hier werden Sie bestens auf den rechtlichen Aspekt der Zusammenarbeit mit einem VBA vorbereitet und können sich so auf die vielen Vorteile konzentrieren, die dieses Arbeitsverhältnis verschaffen kann.
Dies sind die drei Dokumente, die bei der Zusammenarbeit mit einem VBA rechtlich absichern und Ansprüche und Anforderungen des Unternehmens vertreten:


Der Freie Mitarbeiter-Vertrag
Bei der Zusammenarbeit mit einem VBA handelt es sich um ein ganz normales Geschäftsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dementsprechend ist ein Vertrag von Nöten. VBAs sind rechtlich gesehen Freiberufler, die ihre Dienste selbstständig anbieten. Anders als bei einer Festanstellung ist hier der Freie Mitarbeiter-Vertrag die rechtlich richtige Lösung. Er dokumentiert das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und deckt wichtige rechtliche Bereiche wie Tätigkeit, Leistungserbringung, Vergütung, Aufwendungsersatz, Haftung und Gewährleistung, Verschwiegenheit usw. ab.
Mit einem solchen Vertrag über Freie Mitarbeit können Sie und vorab alle rechtlichen Fragen klären. Außerdem haben Sie im Falle von Unstimmigkeiten ein gültiges Dokument, welches Ihr Anliegen vertritt. Das gleiche gilt natürlich auch für die Anliegen deines VBA.

Die Vertraulichkeitsvereinbarung
Manchmal ist es in manchen Fällen ratsam, mit Ihrem VBA eine zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterschreiben. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn an den VAB Aufgaben auslagern werden, die das Weitergeben von vertraulichen Daten wie Passwörtern, Bankverbindungen und Finanzen voraussetzen. Wenn Ihr VBA beispielsweise die Buchhaltung für Sie übernehmen und die Umsätze Ihres Unternehmens im Auge behalten soll, müssen Sie ihm dafür sämtliche Zahlen anvertrauen. Selbst für die Auslagerung der Webseitenpflege ist meist die Weitergabe von vertraulichen Passwörtern nötig.
Unabhängig davon, dass Sie Ihrem VBA ohnehin vertrauen sollten, ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung in jedem Fall eine zusätzliche Absicherung und kann nie schaden.

Die AGB
Die beste Möglichkeit, sich schon vor Vertragsabschluss dahingehend abzusichern, dass es zwischen Ihnen und dem VBA zu einem zufriedenstellenden Arbeitsverhältnis kommen wird, ist sich die AGB aufmerksam durchzulesen.
AGBs sind aber in jedem Fall eine sinnvolle rechtliche Absicherung, sowohl für den VBA als auch für Sie als Auftraggeber. Wenn der VA sein Geschäftsmodell und seine Dienstleistungen in seinen AGB vorab genau formuliert, wissen Sie von vorn herein, was Sie von der Zusammenarbeit zu erwarten haben und was Ihnen als Geschäftspartner zusteht.

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